Katzenpension Reiss,

Inhaberin Christina Reiss, Unterweissacher Str. 44, 71554 Weissach i.T.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Den Dienstleistungen der Katzenpension Reiss liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten durch Eingang der Anmeldung und der nachfolgenden Reservierungsbestätigung per E-Mail oder der Übergabe einer/mehrerer, Katze/n seitens des Katzenbesitzers als anerkannt.

2. Verbindliche Reservierung

Die Reservierung gilt als verbindlich, sobald dem Katzenbesitzer die Reservierung per E-Mail bestätigt wurde.

3. Stornierung der Reservierung

Der Katzenbesitzer kann jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen.

Bei Stornierung bis 60 Tage vor Antrittstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 18,00 € in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung innerhalb 30 Tagen vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 20% der gebuchten Pensionskosten fällig.

Bei Stornierung ab 14 Tagen vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 40% der gebuchten Pensionskosten fällig.

Bei Stornierung  ab 7 Tagen vor Antrittstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 60% der gebuchten Pensionskosten fällig. 

Bei Stornierung ab 2 Tage vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 80% der gebuchten Pensionskosten fällig. 

Bei nicht stornieren bzw. nicht erscheinen zum Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 100% fällig.

 

4. Übergabe der Katze/n

Die Übergabe erfolgt nach telefonischer Absprache. Der Katzenbesitzer erklärt mit der Übergabe seiner Katze/n verbindlich, dass seine Katze/n gesund, den Erfordernissen entsprechend geimpft und entwurmt ist/sind. Katzen und Kater müssen kastriert bzw. sterilisiert sein. Der Impfpass, zu verabreichende Medikamente und benötigtes Diätfutter sind bei Übergabe der Katze/n für die Zeit der Betreuung zu übergeben. Liegt bei Übergabe eine offensichtliche Krankheit vor, kann die Pensionsinhaberin oder die anwesende Mitarbeiterin die Aufnahme der Katze/n verweigern.

5. Schutzimpfungen 

Wohnungskatzen müssen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, Freigänger zusätzlich gegen Tollwut geimpft sein. Sollte die Wiederholungsimpfung nicht erfolgt sein muss der Impfschutz mindestens 3 Wochen vor Pensionsbeginn aufgefrischt werden. Eine Aufnahme ohne Impfschutz erfolgt nur in Ausnahmefällen. Dem Katzenbesitzer ist bekannt, dass der Krankheitsverlauf bei einer nicht geimpften Katze wesentlich stärker und die Behandlung langwierig sein kann.

6. Flöhe, Würmer und Haarlinge

Ein Floh- oder Lausproblem kann jederzeit durch befallene Katzen in meinen Räumlichkeiten auftreten, deshalb bekommt jede Katze am ersten Tag ihres Aufenthaltes mit einer Pipette ein Flohschutzmittel im Nacken aufgetragen. Der Katzenbesitzer ist verpflichtet die Kosten der Parasitenbehandlung zu übernehmen.

Die Katze/n muss/müssen zwei, drei Tage vor Abgabe entwurmt werden.

7. Krankheiten

Entsteht während dem Aufenthalt der Verdacht einer Erkrankung, Verletzung oder Parasitenbefall der Katze/n, ist die Pensionsinhaberin berechtigt und verpflichtet, die Katze/n vom Tierarzt behandeln zu lassen. Im Falle einer Krankheit entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsablauf. Ist weder der Katzenbesitzer noch der genannte Ansprechpartner erreichbar, ist die Pensionsinhaberin bevollmächtigt, sämtliche aus tierärztlicher Sicht notwendigen körperlichen Eingriffe, Operation oder eventuell Euthanasie an der Katze vornehmen zu lassen. Wenn es die Krankheit erfordert wird/werden die Katze/n räumlich von den gesunden Katzen getrennt, im Krankenzimmer untergebracht. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, alle entstehenden Kosten die durch Krankheit entstanden sind, sowie Erkrankungen die ausschließlich auf die Gemeinschaftshaltung zurückzuführen sind, der Pensionsinhaberin bei Abholung der Katze/n zu

erstatten.

8. Unsauberkeit

Wenn eine Katze wiederholt an Kratzbäume, in Körbchen, auf Teppiche uriniert oder kotet ist die Pensionsinhaberin berechtigt diese für den Restaufenthalt in einem Käfig unterzubringen unabhängig davon ob das Wohnzimmer oder das Gartenzimmer gebucht wurde. Für die Käfighaltung wird der entsprechende Preis verrechnet.

9. Haftungsausschluss

Ansprüche jeder Art gegen die Pensionsinhaberin sind ausgeschlossen bei Ansteckung einer Virus- Bakterien- und Seuchenerkrankung, bei Neurose, Verletzung, Tod, einschläfern auf ärztliche Anordnung oder Entweichen einer/mehrerer, Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstige Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Inhaberin oder einer Mitarbeiterin zuzurechnen sind. Für eventuell auftretende Erkrankungen der betreuten Katze/n und deren Folgen, auch nach der Betreuung, kann die Pensionsinhaberin nicht haftbar gemacht werden. Die Pensionsinhaberin haftet nicht für Schäden die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht/en.

10. Haftung

Die Pensionsinhaberin verpflichtet sich zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung der Katze/n. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Die Pensionsinhaberin haftet nur für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

11. Ableben einer Katze

Im Falle des Ablebens ist die Verwahrung der Katze kurzzeitig möglich. Ist der Besitzer bzw. der Ansprechpartner nicht zu erreichen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, ist die Pensionsinhaberin berechtigt das tote Tier nach eigenem Ermessen zu bestatten. Die bis zu dem Ableben entstandenen Pensionskosten, den bedingten Mehraufwand, insbesondere die Bestattungs- bzw. Einäscherungskosten sowie die Arztkosten, sind vom Katzenbesitzer zu erstatten.

12. Abholung

Die Abholung erfolgt nach telefonischer Absprache. Kann der Abholtermin nicht eingehalten werden, ist die Katzenpension rechtzeitig zu informieren.

 

Wenn Ihre Katze nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglich vereinbarten Abholtermin abgeholt wird und keine schriftliche Mitteilung über eine Verlängerung des Aufenthalts erfolgt, behalte ich mir das Recht vor, sie als herrenlos zu betrachten und in meine Obhut zu nehmen. In einem solchen Fall übernehme ich die Verantwortung für das weitere Wohlergehen Ihrer Katze und behalte mir das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie in gute Hände vermittelt wird.

Bitte beachten Sie, dass alle Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt für den Aufenthalt Ihrer Katze angefallen sind, dem Besitzer in Rechnung gestellt werden. Die Katzenpension kann nicht Haftbar gemacht werden, noch ist sie verpflichten Ihnen auskunft über den verbleib der Katze zu geben.

 

 

12.1 Frühzeitige Abholung

 

Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass gemäß unserer Reservierungsrichtlinien der volle vereinbarte Reservierungszeitraum für die Betreuung Ihrer Katze verrechnet wird, auch wenn Sie sich entscheiden, Ihr Haustier vorzeitig abzuholen.

 

13. Gebühren

Von der Uhrzeit unabhängig wird der Abgabe- und Abholtag voll berechnet. Die Preise sind in der gültigen Preisliste einzusehen und enthalten die vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Für Sonderwünsche sind die Preise extra abzusprechen. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Gebühren und entrichtet diese in bar bei Abholung seiner Katze/n. In Ausnahmefällen durch Überweisung.

 

Weissach im Tal - Cottenweiler, den 01.01.2023

 

 

Christina Reiss

Unterweissacher Straße 44

71554 Weissach im Tal

Mobil: 0176 - 4700 2009

info@katzenpension-reiss.de

 

 

Abgabe und Abholung

immer nach vorheriger Absprache

Montag – Samstag

9:00 - 11:00 und 17:00 - 18:00 Uhr

außer Mittwoch Nachmittag

und an Sonn- und Feiertagen

 

Terminabsprachen telefonisch

Montag bis Freitag

09:00 - 11 Uhr

 

Samstags

9:00 - 11:00 Uhr

 

 oder per WhatsApp

0176 - 4700 2009

 

 

Ust.IdNr. DE337972773

 

Impressum

Für den Inhalt der Website ist

Christina Reiss verantwortlich.

 

Ich lege bei meiner Korrespondenz

Wert auf strikten Schutz Ihrer Daten

und gebe niemals personen-bezogene Daten an Dritte weiter.