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Katzenpension Reiss, Inhaberin Rita Reiss, In den Äuleswiesen
35, 71573 Allmersbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Den Dienstleistungen der Katzenpension Reiss liegen die nachfolgenden Geschäfts- bedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten durch Eingang der Anmeldung oder der Übergabe
einer/mehrerer Katze/n seitens des Katzenbesitzers als anerkannt.
- Verbindliche Reservierung
- Die Reservierung gilt als verbindlich, sobald dem Katzenbesitzer die Anmeldung schriftlich oder telefonisch bestätigt
wurde.
- Rücktritt bzw. Stornierung der Reservierung
- Der Katzenbesitzer kann jederzeit von der Reservierung zurücktreten.
Bei Stornierungen in den Schulferien, wird eine Ausfallentschädigung
von 25% der Pensionskosten in Rechnung gestellt.
- Übergabe der Katze/n
- Der Katzenbesitzer erklärt mit der Übergabe seiner Katze/n verbindlich,
dass seine Katze/n gesund, den Erfordernissen entsprechend geimpft und entwurmt
ist/ sind. Katzen und Kater müssen kastriert bzw. sterilisiert sein.
Der Impfpass, zu verabreichende Medikamente und benötigtes Diätfutter
sind bei Übergabe der Katze/n für die Zeit der Betreuung zu übergeben.
Die Übergabe erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten, nach telefonischer
Absprache.
Liegt bei Übergabe eine offensichtliche Krankheit vor, kann die
Pensionsinhaberin die Aufnahme der Katze/n verweigern.
- Impfungen, Wurmkur, Floh- Lausbehandlung
- Wohnungskatzen müssen jährlich gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen,
Freigänger zusätzlich alle zwei Jahre gegen Tollwut geimpft sein.
Sollte die Wiederholungsimpfung nicht erfolgt sein muss der Impfschutz
mindestens 3 Wochen vor Pensionsbeginn aufgefrischt werden.
Eine Aufnahme ohne Impfschutz erfolgt nur in Ausnahmefällen, der Katzenbesitzer übernimmt
dann die Verantwortung für den Fall dass sich seine Katze mit einer
Krankheit ansteckt.
Die Katze/n soll/en entwurmt, gegen Läuse und Flöhe behandelt
sein.
Da die Wurmkur sowie die Floh- und Lausbehandlung nicht nachweisbar ist,
empfehle ich, diese zwei Wochen nach Pensionsaufenthalt vorsorglich durchzuführen.
- Krankheiten
- Entsteht während dem Aufenthalt der Verdacht einer Erkrankung, Verletzung
oder Parasitenbefall der Katze/n, ist die Pensionsinhaberin berechtigt und
verpflichtet, die Katze/n vom Tierarzt behandeln zu lassen. Im Falle einer
Krankheit entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsablauf.
Ist der Katzenbesitzer nicht erreichbar ist die
Pensionsinhaberin bevollmächtigt, sämtliche aus tierärztlicher Sicht notwendigen
körperlichen Eingriffe, Operation oder evtl. Euthanasie an der Katze
vornehmen zu lassen. Wenn es die Krankheit erfordert wird/werden die Katze/n in Quarantäne
gehalten.
Bei stressbedingtem Durchfall oder Erbrechen wird das notwendige Medikament bzw. Diätfutter verabreicht.
Der Katzenbesitzer verpflichtet sich alle durch Krankheit entstehenden
Kosten, entweder dem Tierarzt oder bei Abholung der Katze/n zu erstatten.
- Haftungsausschluss
- Ansprüche jeder Art gegen die Pensionsinhaberin sind ausgeschlossen
bei Ansteckung einer Virus- Bakterien- und Seuchenerkrankung, bei Neurose,
Verletzung, Tod, töten auf ärztliche Anordnung oder Entweichen
einer/mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä.,
Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstige Schäden,
die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Inhaberin und der
Pflegeperson zuzurechnen sind. Die Pensionsinhaberin haftet nicht für
Schäden die die Katze Dritten gegenüber verursacht.
- Haftung
- Die Pensionsinhaberin verpflichtet sich zur verantwortungsbewussten
und sorgfältigen
Betreuung der Katze/n. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Die Pensionsinhaberin
haftet nur für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.
- Ableben einer Katze
- Im Falle des Ablebens ist die Verwahrung der Katze
nicht möglich. Sollte
die Abholung durch den Besitzer bzw. einer von Ihm beauftragten Person nicht
möglich sein, ist die Pensionsinhaberin berechtigt das tote
Tier nach eigenem Ermessen zu entsorgen. Die bis zu dem Ableben entstandenen
Pensionskosten, den bedingten Mehraufwand, insbesondere der Bestattungs-
bzw. Entsorgungskosten sind vom Katzenbesitzer zu erstatten.
- Abholung
- Die Abholung erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten, nach telefonischer
Absprache. Kann der Abholtermin nicht eingehalten werden, ist die Katzenpension
rechtzeitig zu informieren. Wird/werden die Katze/n eine Wochen nach Beendigung
des vereinbarten Aufenthaltes und ohne Benachrichtigung nicht abgeholt, ist
die Pensionsinhaberin berechtigt die Katze/n dem zuständigen Tierheim
zur Weitervermittlung zu übergeben. Für die nicht gedeckten Betreuungskosten
und sonstigen Auslagen übernimmt der Katzenbesitzer die volle Haftung.
- Gebühren
- Der Tagespreis wird für jeden
angefangenen Tag berechnet.
Sonderwünsche werden extra berechnet, alle Preise sind in der gültigen
Preisliste einzusehen und enthalten die vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Gebühren
und entrichtet diese in bar bei Abholung seiner Katze/n, in Ausnahmefällen
durch Überweisung.
- Allmersbach im Tal 01.01.2008
- Hier können Sie die AGB´s herunterladen
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