Katzenpension Reiss,
Inhaberin Christina Reiss, Unterweissacher Str. 44, 71554 Weissach i.T.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Den Dienstleistungen der Katzenpension Reiss liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten durch Eingang der Anmeldung und der nachfolgenden Reservierungsbestätigung per E-Mail oder der Übergabe einer/mehrerer, Katze/n seitens des Katzenbesitzers als anerkannt.
2. Verbindliche Reservierung
Die Reservierung gilt als verbindlich, sobald dem Katzenbesitzer die Reservierung per E-Mail bestätigt wurde.
3. Stornierung der Reservierung
Der Katzenbesitzer kann jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Antrittstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 18,00 € in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung innerhalb 30 Tagen vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 20% der gebuchten Pensionskosten fällig.
Bei Stornierung ab 14 Tagen vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 40% der gebuchten Pensionskosten fällig.
Bei Stornierung ab 7 Tagen vor Antrittstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 60% der gebuchten Pensionskosten fällig.
Bei Stornierung ab 2 Tage vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 80% der gebuchten Pensionskosten fällig.
Bei nicht stornieren bzw. nicht erscheinen zum Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 100% fällig.
4. Übergabe der Katze/n
Die Übergabe erfolgt nach telefonischer Absprache. Der Katzenbesitzer erklärt mit der Übergabe seiner Katze/n verbindlich, dass seine Katze/n gesund, den Erfordernissen entsprechend geimpft und entwurmt ist/sind. Katzen und Kater müssen kastriert bzw. sterilisiert sein. Der Impfpass, zu verabreichende Medikamente und benötigtes Diätfutter sind bei Übergabe der Katze/n für die Zeit der Betreuung zu übergeben. Liegt bei Übergabe eine offensichtliche Krankheit vor, kann die Pensionsinhaberin oder die anwesende Mitarbeiterin die Aufnahme der Katze/n verweigern.
5. Schutzimpfungen
Wohnungskatzen müssen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, Freigänger zusätzlich gegen Tollwut geimpft sein. Sollte die Wiederholungsimpfung nicht erfolgt sein muss der Impfschutz mindestens 3 Wochen vor Pensionsbeginn aufgefrischt werden. Eine Aufnahme ohne Impfschutz erfolgt nur in Ausnahmefällen. Dem Katzenbesitzer ist bekannt, dass der Krankheitsverlauf bei einer nicht geimpften Katze wesentlich stärker und die Behandlung langwierig sein kann.
6. Flöhe, Würmer und Haarlinge
Ein Floh- oder Lausproblem kann jederzeit durch befallene Katzen in meinen Räumlichkeiten auftreten, deshalb bekommt jede Katze am ersten Tag ihres Aufenthaltes mit einer Pipette ein Flohschutzmittel im Nacken aufgetragen. Der Katzenbesitzer ist verpflichtet die Kosten der Parasitenbehandlung zu übernehmen.
Die Katze/n muss/müssen zwei, drei Tage vor Abgabe entwurmt werden.
7. Krankheiten
Entsteht während dem Aufenthalt der Verdacht einer Erkrankung, Verletzung oder Parasitenbefall der Katze/n, ist die Pensionsinhaberin berechtigt und verpflichtet, die Katze/n vom Tierarzt behandeln zu lassen. Im Falle einer Krankheit entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsablauf. Ist weder der Katzenbesitzer noch der genannte Ansprechpartner erreichbar, ist die Pensionsinhaberin bevollmächtigt, sämtliche aus tierärztlicher Sicht notwendigen körperlichen Eingriffe, Operation oder eventuell Euthanasie an der Katze vornehmen zu lassen. Wenn es die Krankheit erfordert wird/werden die Katze/n räumlich von den gesunden Katzen getrennt, im Krankenzimmer untergebracht. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, alle entstehenden Kosten die durch Krankheit entstanden sind, sowie Erkrankungen die ausschließlich auf die Gemeinschaftshaltung zurückzuführen sind, der Pensionsinhaberin bei Abholung der Katze/n zu
erstatten.
8. Unsauberkeit
Wenn eine Katze wiederholt an Kratzbäume, in Körbchen, auf Teppiche uriniert oder kotet ist die Pensionsinhaberin berechtigt diese für den Restaufenthalt in einem Käfig unterzubringen unabhängig davon ob das Wohnzimmer oder das Gartenzimmer gebucht wurde. Für die Käfighaltung wird der entsprechende Preis verrechnet.
9. Haftungsausschluss
Ansprüche jeder Art gegen die Pensionsinhaberin sind ausgeschlossen bei Ansteckung einer Virus- Bakterien- und Seuchenerkrankung, bei Neurose, Verletzung, Tod, einschläfern auf ärztliche Anordnung oder Entweichen einer/mehrerer, Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstige Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Inhaberin oder einer Mitarbeiterin zuzurechnen sind. Für eventuell auftretende Erkrankungen der betreuten Katze/n und deren Folgen, auch nach der Betreuung, kann die Pensionsinhaberin nicht haftbar gemacht werden. Die Pensionsinhaberin haftet nicht für Schäden die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht/en.
10. Haftung
Die Pensionsinhaberin verpflichtet sich zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung der Katze/n. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Die Pensionsinhaberin haftet nur für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11. Ableben einer Katze
Im Falle des Ablebens ist die Verwahrung der Katze kurzzeitig möglich. Ist der Besitzer bzw. der Ansprechpartner nicht zu erreichen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, ist die Pensionsinhaberin berechtigt das tote Tier nach eigenem Ermessen zu bestatten. Die bis zu dem Ableben entstandenen Pensionskosten, den bedingten Mehraufwand, insbesondere die Bestattungs- bzw. Einäscherungskosten sowie die Arztkosten, sind vom Katzenbesitzer zu erstatten.
12. Abholung
Die Abholung erfolgt nach telefonischer Absprache. Kann der Abholtermin nicht eingehalten werden, ist die Katzenpension rechtzeitig zu informieren. Wird/werden die Katze/n eine Woche nach Beendigung des vereinbarten Aufenthaltes und ohne Benachrichtigung nicht abgeholt, ist die Pensionsinhaberin berechtigt die Katze/n dem zuständigen Tierheim zur Weitervermittlung zu übergeben. Für die nicht gedeckten Arztkosten, Betreuungskosten und sonstigen Auslagen übernimmt der Katzenbesitzer die volle Haftung.
12.1 Frühzeitige Abholung
Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass gemäß unserer Reservierungsrichtlinien der volle vereinbarte Reservierungszeitraum für die Betreuung Ihrer Katze verrechnet wird, auch wenn Sie sich entscheiden, Ihr Haustier vorzeitig abzuholen.
13. Gebühren
Von der Uhrzeit unabhängig wird der Abgabe- und Abholtag voll berechnet. Die Preise sind in der gültigen Preisliste einzusehen und enthalten die vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Für Sonderwünsche sind die Preise extra abzusprechen. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Gebühren und entrichtet diese in bar bei Abholung seiner Katze/n. In Ausnahmefällen durch Überweisung.
Weissach im Tal - Cottenweiler, den 01.01.2023