Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Reiss

Katzenpension Reiss
Inhaberin: Christina Reiss
Unterweissacher Straße 44
71554 Weissach im Tal
E-Mail: info@katzenpension-reiss.de
Telefon: 0176 47002009

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Unterbringung und Betreuung von Katzen durch die Katzenpension Reiss.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Katzenhalter vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.

Bei Reservierungen über die Homepage erfolgt die Zustimmung über das entsprechende Pflichtfeld im Reservierungsformular. Bei Buchungen per E-Mail oder WhatsApp gelten die AGB, sofern der Katzenhalter vor Abschluss der Reservierung auf diese hingewiesen wurde und ihnen zugestimmt hat.

 

2. Reservierung und Vertragsschluss

Eine Reservierung ist verbindlich, sobald sie durch die Katzenpension Reiss per E-Mail oder WhatsApp bestätigt wurde.

Die Reservierungsbestätigung enthält beziehungsweise bezieht sich auf den vereinbarten Aufenthaltszeitraum und die gewählte Unterbringung.

Änderungen des gebuchten Aufenthaltszeitraums bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Katzenpension Reiss. Die Möglichkeit, Reisedaten nach Absprache anzupassen, entbindet den Katzenhalter nicht davon, Änderungen oder den Wegfall des Aufenthalts rechtzeitig mitzuteilen.

Ohne entsprechende Mitteilung bleibt die bestätigte Reservierung bestehen.

 

3. Stornierung einer Reservierung

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.

Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Eingang der Stornierung bei der Katzenpension Reiss.

Es gelten folgende Stornierungskosten:

  • mehr als 31 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin: 25,00 €

  • 31 bis 22 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin: 20 % des vereinbarten Pensionspreises

  • 21 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin: 40 % des vereinbarten Pensionspreises

  • 14 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin: 60 % des vereinbarten Pensionspreises

  • 7 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin: 80 % des vereinbarten Pensionspreises

  • ab 2 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin sowie bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung: 100 % des vereinbarten Pensionspreises

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die anfallenden Stornierungskosten angerechnet. Der Nachweis eines nicht oder wesentlich geringer entstandenen Schadens bleibt dem Katzenhalter vorbehalten.

Erscheint eine Katze zum vereinbarten Anreisetermin nicht und erfolgt keine Mitteilung des Katzenhalters, gilt dies nicht automatisch als kostenfreie Aufhebung der Reservierung.

 

4. Änderungen des Aufenthalts und vorzeitige Abholung

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger Absprache und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.

Wird eine Katze aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Katzenhalters liegen, später gebracht oder vor dem vereinbarten Abholtermin abgeholt, führt dies nicht automatisch zu einer Reduzierung des vereinbarten Pensionspreises.

Für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum gelten die Regelungen über Stornierungen entsprechend.

 

5. Aufnahme und Übergabe der Katze

Die Übergabe und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung innerhalb der jeweils geltenden Abgabe- und Abholzeiten der Katzenpension.

Der Katzenhalter verpflichtet sich, vor beziehungsweise spätestens bei Übergabe der Katze alle für deren Betreuung erheblichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • bekannte Erkrankungen und Vorerkrankungen,

  • Allergien,

  • Verhaltensauffälligkeiten,

  • Unverträglichkeiten gegenüber anderen Katzen,

  • regelmäßige Medikamentengaben,

  • besondere Fütterungserfordernisse,

  • bekannte Parasitenprobleme sowie

  • sonstige Besonderheiten, die für die Betreuung oder die Gruppenhaltung von Bedeutung sein können.

Erforderliche Medikamente, Diät- oder Spezialfutter sowie der Impfpass beziehungsweise Impfnachweis sind vom Katzenhalter in ausreichender Menge mitzubringen.

Die Katzenpension ist berechtigt, die Aufnahme einer Katze abzulehnen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere Unterbringung nicht erfüllt sind oder bei Übergabe Anzeichen einer ansteckenden oder sonstigen behandlungsbedürftigen Erkrankung bestehen.

 

6. Impfungen und Gesundheitszustand

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Katzen mit dem für ihre Haltungsform erforderlichen Impfschutz.

Wohnungskatzen müssen mindestens über einen ausreichenden Impfschutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen verfügen. Bei Freigängern ist zusätzlich ein gültiger Tollwutschutz erforderlich.

Notwendige Erst-, Nach- oder Auffrischungsimpfungen müssen so rechtzeitig durchgeführt worden sein, dass bei Beginn des Aufenthalts ein ausreichender Impfschutz besteht.

Ausnahmen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit der Katzenpension möglich.

Der Katzenhalter ist verpflichtet, bekannte ansteckende Erkrankungen oder einen entsprechenden Verdacht vor der Aufnahme mitzuteilen.

 

7. Parasiten

Die Katze muss bei Aufnahme frei von erkennbaren Flöhen, Haarlingen und sonstigen übertragbaren Parasiten sein.

Für den Aufenthalt ist ein geeigneter Flohschutz erforderlich. Dieser kann vom Katzenhalter vor dem Aufenthalt selbst durchgeführt oder – nach entsprechender Absprache – durch die Katzenpension verabreicht werden.

Die hierfür gemäß aktueller Preisliste anfallenden Kosten trägt der Katzenhalter.

Wird während des Aufenthalts ein Parasitenbefall festgestellt, ist die Katzenpension berechtigt, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zur Behandlung und zum Schutz der übrigen Pensionstiere einzuleiten. Die hierdurch notwendigen Kosten trägt der Katzenhalter, soweit der Parasitenbefall seiner Katze zuzuordnen ist.

 

8. Gruppenhaltung und Verhalten

Die Unterbringung im Wohnzimmer beziehungsweise Gartenzimmer erfolgt grundsätzlich in Gruppenhaltung.

Dem Katzenhalter ist bekannt, dass bei der gemeinschaftlichen Unterbringung von Katzen trotz sorgfältiger Betreuung typische Risiken des Sozialkontakts nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Hierzu gehören insbesondere kleinere Auseinandersetzungen, Kratz- oder Bissverletzungen sowie die Übertragung von Krankheiten trotz bestehender Vorsorgemaßnahmen.

Die Katzenpension verpflichtet sich, die Tiere sorgfältig zu beobachten und bei erkennbarer Notwendigkeit geeignete Maßnahmen zu treffen.

Zeigt eine Katze während des Aufenthalts erhebliche Unverträglichkeit, starke Aggression, ausgeprägte Unsauberkeit oder ist aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen eine Trennung notwendig, darf die Katze vorübergehend separat beziehungsweise in einer geeigneten Einzel- oder Quarantäneunterbringung untergebracht werden.

Soweit hierdurch zusätzlicher Betreuungs-, Reinigungs- oder Pflegeaufwand entsteht, können die hierfür in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Zusatzkosten berechnet werden.

 

9. Erkrankung, Verletzung und tierärztliche Behandlung

Ergibt sich während des Aufenthalts der Verdacht auf eine Erkrankung oder Verletzung, wird die Katzenpension nach Möglichkeit zunächst versuchen, den Katzenhalter beziehungsweise den angegebenen Ansprechpartner zu erreichen.

Ist eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung nach Einschätzung der Katzenpension nicht aufschiebbar, ist die Katzenpension berechtigt, auch ohne vorherige Rücksprache einen Tierarzt aufzusuchen beziehungsweise hinzuzuziehen.

Der behandelnde Tierarzt entscheidet über die medizinisch erforderlichen Maßnahmen.

Ist weder der Katzenhalter noch der angegebene Ansprechpartner erreichbar und ist eine sofortige Behandlung notwendig, darf die Katzenpension den aus tierärztlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zustimmen.

Dies gilt auch für Operationen oder andere notwendige Eingriffe, wenn ein Aufschub aus tierärztlicher Sicht nicht vertretbar wäre.

Eine Euthanasie darf ohne vorherige Zustimmung des Katzenhalters nur erfolgen, wenn sie nach tierärztlicher Beurteilung aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, um nicht anders vermeidbares erhebliches Leiden des Tieres zu verhindern, und weder der Katzenhalter noch der hinterlegte Ansprechpartner rechtzeitig erreichbar ist.

Die notwendigen Tierarzt-, Medikamenten-, Fahrt- und Betreuungskosten trägt grundsätzlich der Katzenhalter, soweit die Ursache nicht von der Katzenpension schuldhaft verursacht wurde.

Für Fahrten beziehungsweise zusätzlichen Zeitaufwand können die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Kosten berechnet werden.

 

10. Medikamente und besondere Pflege

Vom Katzenhalter angegebene Medikamente werden entsprechend der mitgeteilten Dosierung und Verabreichungsanweisung gegeben, soweit dies im Rahmen der Betreuung möglich ist.

Für Medikamentengaben und über das übliche Maß hinausgehende Pflegeleistungen gelten die hierfür ausgewiesenen Preise der Katzenpension.

Der Katzenhalter ist verpflichtet, sämtliche Medikamente ausreichend gekennzeichnet und mit eindeutiger Dosierungsanweisung zur Verfügung zu stellen.

Für Folgen unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Katzenhalters haftet die Katzenpension nur, soweit sie ein eigenes Verschulden trifft.

 

11. Haftung

Die Katzenpension Reiss verpflichtet sich zu einer verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung der aufgenommenen Katzen.

Die Katzenpension haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Katzenpension, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Für Erkrankungen, Infektionen, Verletzungen durch Auseinandersetzungen zwischen Katzen, Entweichen oder andere Schäden, die trotz ordnungsgemäßer und sorgfältiger Betreuung eintreten und nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Katzenpension beruhen, besteht keine Haftung der Katzenpension.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

12. Schäden durch die Katze

Für Schäden, die die untergebrachte Katze verursacht, haftet der Katzenhalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dies gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund dem Katzenhalter bekannter, der Katzenpension jedoch nicht mitgeteilter Verhaltensauffälligkeiten oder besonderer Eigenschaften der Katze entstehen.

Normale, bei der Unterbringung von Katzen üblicherweise zu erwartende Gebrauchsspuren sind hiervon nicht umfasst.

 

13. Ableben einer Katze

Verstirbt eine Katze während des Aufenthalts, wird die Katzenpension unverzüglich versuchen, den Katzenhalter beziehungsweise den hinterlegten Ansprechpartner zu erreichen.

Soweit möglich, wird das Tier bis zur Abstimmung des weiteren Vorgehens angemessen verwahrt beziehungsweise nach Rücksprache mit einem Tierarzt oder einer Tierbestattung entsprechend versorgt.

Ist niemand erreichbar und ist aus hygienischen, tiermedizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, ist die Katzenpension berechtigt, die erforderlichen angemessenen Maßnahmen zu veranlassen.

Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten sowie bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Pensions-, Tierarzt- und sonstige Betreuungskosten trägt der Katzenhalter, soweit der Tod beziehungsweise die hierfür maßgebliche Ursache nicht von der Katzenpension schuldhaft verursacht wurde.

 

14. Abholung und nicht rechtzeitige Abholung

Die Katze ist zum vereinbarten Termin abzuholen.

Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist die Katzenpension unverzüglich zu informieren.

Für jeden zusätzlichen Aufenthaltstag werden die vereinbarten beziehungsweise nach der gültigen Preisliste anfallenden Pensionskosten sowie gegebenenfalls notwendige Zusatzkosten berechnet.

Wird eine Katze trotz Fälligkeit nicht abgeholt und ist der Katzenhalter beziehungsweise der hinterlegte Ansprechpartner nicht erreichbar, wird die Katzenpension weiterhin versuchen, Kontakt aufzunehmen.

Nach erfolgloser Kontaktaufnahme und Ablauf einer angemessenen Frist ist die Katzenpension berechtigt, erforderliche weitere Schritte einzuleiten und insbesondere zuständige Behörden, ein Tierheim oder andere geeignete Stellen einzuschalten.

Hierdurch entstehende notwendige Kosten trägt der Katzenhalter.

Das Eigentum beziehungsweise die rechtliche Zuordnung der Katze geht durch die nicht rechtzeitige Abholung nicht automatisch auf die Katzenpension über.

 

15. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Abschluss der jeweiligen Reservierung vereinbarten Preise.

Die jeweils geltende Preisliste ist auf der Homepage der Katzenpension Reiss einsehbar. Die dort ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Der vereinbarte Anreise- und Abreisetag wird unabhängig von der tatsächlichen Uhrzeit jeweils vollständig berechnet.

Zusätzliche Leistungen wie Medikamentengabe, notwendige besondere Pflege, überdurchschnittlicher Reinigungsaufwand, tierärztliche Fahrten oder sonstige vereinbarte Zusatzleistungen werden nach der hierfür geltenden Preisliste beziehungsweise nach entsprechender Vereinbarung berechnet.

Die Zahlung ist grundsätzlich bei Abholung der Katze fällig, sofern im Einzelfall keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Bei Stornierungen beziehungsweise Nichtanreise werden die nach Ziffer 3 anfallenden Beträge mit Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig.

 

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt hiervon unberührt.

 

Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: 16.09.2026

 

 

Christina Reiss

Unterweissacher Straße 44

71554 Weissach im Tal

Mobil: 0176 - 4700 2009

info@katzenpension-reiss.de

 

 

Abgabe und Abholung

immer nach vorheriger Absprache

Montag – Samstag

9:00 - 11:00 und 18:00 - 19:00 Uhr

außer Mittwoch Nachmittag

und an Sonn- und Feiertagen

 

Terminabsprachen telefonisch

Montag bis Freitag

09:00 - 11 Uhr

 

Samstags

9:00 - 11:00 Uhr

 

 oder per WhatsApp

0176 - 4700 2009

 

 

Ust.IdNr. DE337972773

 

Impressum

Für den Inhalt der Website ist

Christina Reiss verantwortlich.

 

Christina Reiss
Katzenpension Reiss
Unterweissacher Str. 44
71554 Weissach im Tal
Deutschland

Tel.: +4917647002009
E-Mail: info@katzenpension-reiss.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE337972773

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 
 
 

 


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